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S-Werte für Stoffe
Der SWert ergibt sich in der Regel als
das 1,5fache des Jahres-Immissionswertes; dabei ist der Jahres-Immissionswert
in der Einheit mg/m³ zu verwenden.
Für die Stoffe der Tabelle 22 gelten
die folgenden SWerte:
Tabelle 22: |
SWerte für Stoffe, für die in
Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft Immissionswerte festgelegt
sind |
| Stoff |
SWert |
| Schwebstaub |
0,06 |
| Benzol |
0,0075 |
Chlor und seine gasförmigen anorganischen
Verbindungen, angegeben als Chlorwasserstoff |
0,1 |
Fluor und seine gasförmigen anorganischen
Ver- bindungen, angegeben als Fluorwasserstoff |
0,0006 |
| Kohlenmonoxid |
15 |
Schwefeloxide (Schwefeldioxid und
Schwefel- trioxid), angegeben als Schwefeldioxid |
0,075 |
| Stickstoffoxide, angegeben als Stickstoffdioxid |
0,06 |
Solange für die Stoffe Arsen, Cadmium,
Nickel, Quecksilber und deren anorganische Verbindungen sowie für
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Richtlinien der
Europäischen Gemeinschaft Immissionswerte nicht festgelegt sind, gelten
für diese Stoffe die folgenden SWerte:
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