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Tabelle 14: |
Mittlere Rauhigkeitslänge in Abhängigkeit von den
Landnutzungsklassen des CORINEKatasters |
| z0 in m |
CORINEKlasse |
| 0,01 |
Strände, Dünen und Sandflächen
(331); Wasserflächen (512) |
| 0,02 |
Deponien und Abraumhalden (132); Wiesen und Weiden (231);
Natürli-ches Grünland (321); Flächen mit spärlicher
Vegetation (333); Salzwiesen (421); In der Gezeitenzone liegende Flächen
(423); Gewässerläufe (511); Mündungsgebiete (522) |
| 0,05 |
Abbauflächen (131); Sport und Freizeitanlagen
(142); Nicht bewässertes Ackerland (211); Gletscher und Dauerschneegebiete
(335); Lagunen (521) |
| 0,10 |
Flughäfen (124); Sümpfe (411); Torfmoore (412);
Meere und Ozeane (523) |
| 0,20 |
Straßen, Eisenbahn (122); Städtische
Grünflächen (141); Weinbauflächen (221); Komplexe
Parzellenstrukturen (242); Landwirtschaft und natürliche Bodenbedeckung
(243); Heiden und Moorheiden (322); Felsflächen ohne Vegetation (332
) |
| 0,50 |
Hafengebiete (123); Obst und Beerenobstbestände
(222); Wald StrauchÜbergangsstadien; (324 ) |
| 1,00 |
Nicht durchgängig städtische Prägung (112);
Industrie und Gewerbeflächen (121); Baustellen (131);
Nadelwälder (312) |
| 1,50 |
Laubwälder (311); Mischwälder (313) |
| 2,00 |
Durchgängig städtische Prägung (111) |
Die Rauhigkeitslänge ist für ein
kreisförmiges Gebiet um den Schornstein festzulegen, dessen Radius das
10fache der Bauhöhe des Schornsteins beträgt. Setzt sich dieses
Gebiet aus Flächenstücken mit unterschiedlicher Bodenrauhigkeit
zusammen, so ist eine mittlere Rauhigkeitslänge durch arithmetische
Mittelung mit Wichtung entsprechend dem jeweiligen Flächenanteil zu
bestimmen und anschließend auf den nächstgelegenen Tabellenwert zu
runden. Es ist zu prüfen, ob sich die Landnutzung seit Erhebung des
Katasters wesentlich geändert hat oder eine für die
Immissionsprognose wesentliche Änderung zu erwarten ist.
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