- 200 -

 

Tabelle 14:

Mittlere Rauhigkeitslänge in Abhängigkeit von den Landnutzungsklassen des CORINE–Katasters

z0 in m CORINE–Klasse
0,01 Strände, Dünen und Sandflächen (331); Wasserflächen (512)
0,02 Deponien und Abraumhalden (132); Wiesen und Weiden (231); Natürli-ches Grünland (321); Flächen mit spärlicher Vegetation (333); Salzwiesen (421); In der Gezeitenzone liegende Flächen (423); Gewässerläufe (511); Mündungsgebiete (522)
0,05 Abbauflächen (131); Sport– und Freizeitanlagen (142); Nicht bewässertes Ackerland (211); Gletscher und Dauerschneegebiete (335); Lagunen (521)
0,10 Flughäfen (124); Sümpfe (411); Torfmoore (412); Meere und Ozeane (523)
0,20 Straßen, Eisenbahn (122); Städtische Grünflächen (141); Weinbauflächen (221); Komplexe Parzellenstrukturen (242); Landwirtschaft und natürliche Bodenbedeckung (243); Heiden und Moorheiden (322); Felsflächen ohne Vegetation (332 )
0,50 Hafengebiete (123); Obst– und Beerenobstbestände (222); Wald– Strauch–Übergangsstadien; (324 )
1,00 Nicht durchgängig städtische Prägung (112); Industrie– und Gewerbeflächen (121); Baustellen (131); Nadelwälder (312)
1,50 Laubwälder (311); Mischwälder (313)
2,00 Durchgängig städtische Prägung (111)

Die Rauhigkeitslänge ist für ein kreisförmiges Gebiet um den Schornstein festzulegen, dessen Radius das 10fache der Bauhöhe des Schornsteins beträgt. Setzt sich dieses Gebiet aus Flächenstücken mit unterschiedlicher Bodenrauhigkeit zusammen, so ist eine mittlere Rauhigkeitslänge durch arithmetische Mittelung mit Wichtung entsprechend dem jeweiligen Flächenanteil zu bestimmen und anschließend auf den nächstgelegenen Tabellenwert zu runden. Es ist zu prüfen, ob sich die Landnutzung seit Erhebung des Katasters wesentlich geändert hat oder eine für die Immissionsprognose wesentliche Änderung zu erwarten ist.