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KOKSOFENTÜREN Es sind Koksofentüren mit technisch gasdichtem Abschluss zu verwenden. Die Dichtleisten sind mit Federkraft oder mit technischen Einrichtungen, die eine gleiche Dichtwirkung erreichen, gegen den Kammerrahmen zu drücken. Die Dichtflächen der Koksofentüren sind regelmäßig zu reinigen. Die Möglichkeiten, die Emissionen durch eine Einzelkammerdruckregelung, Absaugung oder andere dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen weiter zu vermindern, sind auszuschöpfen. KOKSDRÜCKEN Beim Koksdrücken sind die Abgase zu erfassen
und einer Entstaubungseinrichtung zuzuführen; die staubförmigen
Emissionen dürfen die Massenkonzentration KOKSKÜHLUNG Die staubförmigen Emissionen der gesamten
Prozesskette Kühlung (Transport, Kühlung, Koksbehandlung) dürfen
das Massenverhältnis 15 g je t Koks nicht überschreiten. BETRIEBSANLEITUNG In einer Betriebsanleitung sind Maßnahmen zur Emissionsminderung beim Koksofenbetrieb festzulegen, insbesondere zur Dichtung der Öffnungen, zur Sicherstellung, dass nur ausgegarte Brände gedrückt werden, und zur Vermeidung des Austritts unverbrannter Gase in die Atmosphäre. KOHLEWERTSTOFFBETRIEBE Für Anlagen im Bereich der Kohlewertstoffbetriebe gelten die Anforderungen der Nummern 5.4.4.1m.2, 5.4.4.1p.1 und 5.4.4.4 entsprechend. Ist im Prozessgas neben Ammoniak auch Schwefelwasserstoff vorhanden, so ist bei Anwendung der Nachverbrennung das Abgas einer Schwefelsäure oder Schwefelgewinnungsanlage zuzuführen. |