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5.4.1.2.2 |
Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Heizölen, emulgiertem Naturbitumen, Methanol, Ethanol, naturbelassenen Pflanzenölen oder Pflanzenölmethylestern mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MWBEZUGSGRÖßE Die Emissionswerte beziehen sich auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 3 vom Hundert. MASSENSTROM Die in Nummer 5.2 festgelegten Massenströme finden keine Anwendung. GESAMTSTAUB Nummer 5.2.1 findet keine Anwendung bei Einsatz
von Heizölen nach DIN 51603 Teil 1 (Ausgabe März 1998),
naturbelassenen Pflanzenölen oder Pflanzenölmethylestern. KOHLENMONOXID Die Emissionen an Kohlenmonoxid im Abgas
dürfen die Massenkonzentration |