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5.2.6.4

Absperrorgane

Zur Abdichtung von Spindeldurchführungen von Absperr– oder Regelorganen, wie Ventile oder Schieber, sind

hochwertige metallische Faltenbälge mit nachgeschalteter Sicherheitsstopfbuchse
gleichwertige Dichtsysteme

zu verwenden.
Dichtsysteme sind als gleichwertig anzusehen, wenn im Nachweisverfahren entspre-chend Richtlinie VDI 2440 (Ausgabe November 2000) eine spezifischen Leckrate von 10-4 hPa·l/(s·m) eingehalten wird.

5.2.6.5

Probenahmestellen

Probenahmestellen sind so zu kapseln oder mit solchen Absperrorganen zu versehen, dass außer bei der Probenahme keine Emissionen auftreten; bei der Probenahme muss der Vorlauf entweder zurückgeführt oder vollständig aufgefangen werden.

5.2.6.6

Umfüllung

Beim Umfüllen sind vorrangig Maßnahmen zur Vermeidung der Emissionen zu treffen, z.B. Gaspendelung in Verbindung mit Untenbefüllung oder Unterspiegelbefüllung. Die Absaugung und Zuführung des Abgases zu einer Abgasreinigungseinrichtung kann zugelassen werden, wenn die Gaspendelung technisch nicht durchführbar oder unverhältnismäßig ist.
Gaspendelsysteme sind so zu betreiben, dass der Fluss an organischen Stoffen nur bei Anschluss des Gaspendelsystems freigegeben wird und dass das Gaspendelsystem und die angeschlossenen Einrichtungen während des Gaspendelns betriebsmäßig, abgesehen von sicherheitstechnisch bedingten Freisetzungen, keine Gase in die Atmosphäre abgeben.