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5.2.6.4 |
AbsperrorganeZur Abdichtung von Spindeldurchführungen von Absperr oder Regelorganen, wie Ventile oder Schieber, sind
zu verwenden. |
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5.2.6.5 |
ProbenahmestellenProbenahmestellen sind so zu kapseln oder mit solchen Absperrorganen zu versehen, dass außer bei der Probenahme keine Emissionen auftreten; bei der Probenahme muss der Vorlauf entweder zurückgeführt oder vollständig aufgefangen werden. |
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5.2.6.6 |
UmfüllungBeim Umfüllen sind vorrangig Maßnahmen
zur Vermeidung der Emissionen zu treffen, z.B. Gaspendelung in Verbindung mit
Untenbefüllung oder Unterspiegelbefüllung. Die Absaugung und
Zuführung des Abgases zu einer Abgasreinigungseinrichtung kann zugelassen
werden, wenn die Gaspendelung technisch nicht durchführbar oder
unverhältnismäßig ist. |