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Aufgabestellen und Abwurfstellen sind zu befeuchten, soweit die Befeuchtung einer anschließenden Weiterbe oder verarbeitung, der Lagerfähigkeit oder der Produktqualität der umgeschlagenen Stoffe nicht entgegensteht. Alternativ sind die Aufgabestellen und Abwurfstellen zu kapseln; staubhaltige Luft ist einer Entstaubungseinrichtung zuzuführen. Staubhaltige Austrittsluft aus den Bearbeitungsaggregaten ist zu erfassen und zu reinigen. |
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5.2.3.5 |
Lagerung |
5.2.3.5.1 |
Geschlossene LagerungBei der Festlegung von Anforderungen an die Lagerung ist grundsätzlich eine geschlossene Bauweise (z.B. als Silo, Bunker, Speicher, Halle, Container) zu bevorzugen. Durch entsprechende Gestaltung der Geometrie der Lagerbehälter oder Lagerstätten sowie der Einrichtungen zur Zuführung oder Entnahme des Lagergutes ist die Staubentwicklung insbesondere bei begehbaren Lagern zu minimieren. Füll oder Abzugsaggregate sind an filternde Abscheider anzuschließen. Bei allen Füllvorrichtungen ist eine Sicherung gegen Überfüllen und bei explosionsfähigen Stäuben ein Explosionsschutz vorzusehen. Filter und Gebläse sind ausreichend zu dimensionieren. Silo und Containeraustragsöffnungen können z.B. über Faltenbälge mit kombinierter Absaugung und Kegelverschluss entleert oder staubdicht verschlossen werden; ebenso ist der Einsatz von Zellenradschleusen in Verbindung mit Bandabzug oder pneumatischem Transport möglich. Bei Befüllung von geschlossenen Lagerbehältern mit festen Stoffen ist die Verdrängungsluft zu erfassen und einer Entstaubungseinrichtung zuzuführen. |