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MAßNAHMEN, BEZOGEN AUF DEN UMSCHLAGORT
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vollständige oder weitgehend
vollständige Einhausung (z.B. Tore oder Streifenvorhänge bei
Ein und Ausfahrten) von Einrichtungen zur Be und Entladung von
Fahrzeugen (z.B. von Füllstationen, Schüttgossen, Grabenbunkern und
sonstigen Abwurfplätzen), |
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Absaugung von Trichtern,
Übergabestellen, Schüttgossen, Beladerohren (aus-reichende
Dimensionierung der Saugleistung), |
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Verbesserung der Wirkung von Absaugungen (z.B. durch
Leitbleche), |
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Anwendung von Trichtern (z.B. mit
Lamellenverschluss, Klappenboden, Pendelklappen, Deckel), |
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Anwendung einer Wasservernebelung vor Austrittsöffnungen
und Aufgabetrichtern, |
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Windschutz bei Be und Entladevorgängen im
Freien, |
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Verlängerung der Verweilzeit des Greifers nach Abwurf am
Abwurfort, |
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Umschlagbeschränkungen bei hohen
Windgeschwindigkeiten, |
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Planung der Lage des Umschlagortes auf dem
Betriebsgelände; |
MAßNAHMEN, BEZOGEN AUF FESTE STOFFE
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Erhöhung der Materialfeuchte, ggf.
unter Zusatz von Oberflächenentspannungsmitteln, soweit die Befeuchtung
einer anschließenden Weiterbe oder -verarbeitung, der
Lagerfähigkeit oder der Produktqualität der umgeschlagenen Stoffe
nicht entgegensteht, |
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Einsatz von Staubbindemitteln, |
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Pelletierung, |
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Vereinheitlichung der Korngröße (Abtrennung des
Feinstkornanteils), |
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Verhinderung sperriger Verunreinigungen, |
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Reduktion der Umschlagvorgänge. |
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