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5.2.3.2

Be– oder Entladung

Bei der Festlegung von Anforderungen an die Be– oder Entladung sollen berücksichtigt werden:

MAßNAHMEN, BEZOGEN AUF DAS UMSCHLAGVERFAHREN

Minimierung der Fallstrecke beim Abwerfen (z.B. bei Schüttgossen durch Leitbleche oder Lamellen),
selbsttätige Anpassung der Abwurfhöhe bei wechselnder Höhe der Schüttungen,
Anpassung von Geräten an das jeweilige Schüttgut (z.B. bei Greifern Vermeidung von Überladung und Zwischenabwurf),
sanftes Anfahren von Greifern nach der Befüllung,
Rückführung von leeren Greifern in geschlossenem Zustand,
Minimierung von Zutrimmarbeiten und Reinigungsarbeiten,
Automatisierung des Umschlagbetriebes;

MAßNAHMEN, BEZOGEN AUF DAS UMSCHLAGGERÄT

regelmäßige Wartung der Geräte (z.B. bei Greifern Prüfung der Schließkanten auf Dichtheit zur Verminderung von Rieselverlusten),
vollständig oder weitgehend geschlossene Greifer zur Vermeidung oder Verminderung von Abwehungen von der Schüttgutoberfläche,
Minimierung von Anhaftungen (insbesondere bei Greifern oder z.B. Einsatz straffbarer Verladebälge bei Senkrechtbeladern/Teleskoprohren),
Schüttrohr mit Beladekopf und Absaugung,
Konusaufsatz mit Absaugung bei Senkrechtbeladern,
Reduzierung der Austrittsgeschwindigkeit bei Fallrohren durch Einbauten oder durch Einsatz von Kaskadenschurren,
weitgehender Verzicht auf den Einsatz von Schleuderbändern außerhalb geschlossener Räume,
Radlader möglichst nur bei befeuchteten oder nicht staubenden Gütern;