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Bei der Angabe von I T V und I S V ist gleichzeitig der jeweils höchste gemessene Tagesmittelwert bzw. Stundenmittelwert anzugeben.

4.6.4

Kenngrößen für die Zusatzbelastung

4.6.4.1

Allgemeines

Die Kenngrößen für die Zusatzbelastung sind durch rechnerische Immissionsprognose auf der Basis einer mittleren jährlichen Häufigkeitsverteilung oder einer repräsentativen Jahreszeitreihe von Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse zu bilden. Dabei ist das im Anhang 3 angegebene Berechnungsverfahren anzuwenden.

4.6.4.2

Ermittlung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung

Die Kenngröße für die Immissions–Jahres–Zusatzbelastung (I J Z) ist der arithmetische Mittelwert aller berechneten Einzelbeiträge an jedem Aufpunkt.

Die Kenngröße für die Immissions–Tages–Zusatzbelastung (I T Z) ist bei Verwendung einer mittleren jährlichen Häufigkeitsverteilung der meteorologischen Parameter das 10fache der für jeden Aufpunkt berechneten arithmetischen Mittelwerte I J Z, bei Verwendung einer repräsentativen meteorologischen Zeitreihe der höchste berechnete Tagesmittelwert.

Die Kenngröße für die Immissions–Stunden–Zusatzbelastung (I S Z) ist der maximale berechnete Immissionsbeitrag für jeden Aufpunkt.

4.7

Einhaltung der Immissionswerte

4.7.1

Immissions–Jahreswert

Der für den jeweiligen Schadstoff angegebene Immissions–Jahreswert ist eingehalten, wenn die Summe aus Vorbelastung und Zusatzbelastung an den jeweiligen Beurteilungspunkten kleiner oder gleich dem Immissions–Jahreswert ist.