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4.6.3 |
Kenngrößen für die Vorbelastung |
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4.6.3.1 |
AllgemeinesImmissionsmessungen oder vergleichbare Feststellungen über die Immissionsbelastung dürfen herangezogen werden, wenn sie nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und sich die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände in diesem Zeitraum nicht wesentlich geändert haben. Die Kenngrößen für die Vorbelastung sind aus den Stundenmittelwerten der kontinuierlichen Messungen bzw. diskontinuierlichen Messungen für jeden Beurteilungspunkt zu bilden. |
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4.6.3.2 |
Ermittlung der Kenngrößen für die VorbelastungDie Kenngröße für die
ImmissionsJahresVorbelastung (I J V) ist der Jahresmittelwert, der
aus allen Stundenmittelwerten gebildet wird. |
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4.6.3.3 |
Auswertung der MessungenAus den Messwerten sind die Kenngrößen I J V, I T V, I S V zu bilden, soweit für die jeweiligen Schadstoffe Immissionswerte für jährliche, tägliche und stündliche Einwirkung festgelegt sind. |