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| Schadstoffe |
Bagatellmassenstrom kg/h |
Cadmium und seine Verbindungen,
angegeben als Cd |
0,0025 |
| Nickel und seine Verbindungen,
angegeben als Ni |
0,025 |
Quecksilber und seine
Verbindungen, angegeben als Hg |
0,0025 |
Thallium und seine Verbindungen,
angegeben als Tl |
0,0025 |
Benzo(a)pyren * (als
Leitkomponente für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) |
0,0025 |
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Ermittlung im Überwachungsverfahren
Zur Ermittlung der Gesamtbelastung im
Überwachungsverfahren ist wie bei der Ermittlung der Vorbelastung im
Genehmigungsverfahren (s. Nummer 4.6.2) vorzugehen. Kommen Anordnungen
gegenüber mehreren Emittenten in Betracht, sind die von diesen
verursachten Anteile an den Immissionen zu ermitteln, soweit dies zur
sachgerechten Ermessensausübung erforderlich ist. Dabei sind neben der
Messung der Immissionen auch die für die Ausbreitung bedeutsamen
meteorologischen Faktoren gleichzeitig zu ermitteln. Die Sektoren der
Windrichtung sowie die Lage der Messstellen und der Aufpunkte sind so zu
wählen, dass die gemessenen bzw. gerechneten Immissionen den einzelnen
Emittenten zugeordnet werden können. |