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Sonderfälle bei Überschreitung von Prüf und
Maßnahmenwerten
Sind die Prüf und Maßnahmenwerte
nach Nummer 4.5.1 Buchstabe b), die Zusatzbelastungswerte nach Nummer 4.5.2
Buchstabe a) aa) und die Bagatellemissionsmassenströme nach Nummer 4.5.2
Buchstabe a) bb) überschritten, ist durch eine Sonderfallprüfung nach
Nummer 4.8 zu untersuchen, ob und inwieweit aufgrund der Überschreitung
der Prüf und Maßnahmenwerte schädliche
Bodenveränderungen vorliegen können, die durch Luftverunreinigungen
verursacht werden. Werden schädliche Bodenveränderungen durch die
natürliche Beschaffenheit des Bodens oder durch andere Einwirkungen als
Luftverunreinigungen, z.B. Düngung, verursacht, sind bodenschutzrechtliche
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung schädlicher
Bodenveränderungen in Betracht zu ziehen.
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