|
|
Immissionswerte für Fluorwasserstoff und Ammoniak
Der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch
Fluorwasserstoff und Ammoniak ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3
sichergestellt, wenn die nach Nummer 4.7 ermittelte Gesamtbelastung die in
Tabelle 4 bezeichneten Immissionswerte an keinem Beurteilungspunkt
überschreitet.
Tabelle 4: |
Immissionswerte für Fluorwasserstoff und Ammoniak
zum Schutz vor erheblichen Nachteilen |
| Stoff/Stoffgruppe |
Konzentration µg/m³ |
Mittelungszeitraum |
Fluorwasserstoff und
gasförmige anor- ganische Fluorverbindungen, angege- ben als Fluor
|
0,4 |
Kalenderjahr |
| Ammoniak |
75 350 |
Kalenderjahr 24 Stunden |
Der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch
Schädigung sehr empfindlicher Tiere, Pflanzen und Sachgüter ist
gewährleistet, wenn für Fluorwasserstoff und gasförmige
anorganische Fluorverbindungen, angegeben als Fluor, gemittelt über ein
Kalenderjahr, ein Immissionswert von 0,3 µg/m³
eingehalten wird. Ob der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch
Schädigung sehr empfindlicher Ökosystemen und Pflanzen durch die
Einwirkung von Ammoniak gewährleistet ist, ist nach Nummer 4.8 zu
prüfen.
|