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2.8 |
RundungSoweit Zahlenwerte zur Beurteilung von Immissionen
oder Emissionen (z.B. Immissionswerte, Zusatzbelastungswerte, Irrelevanzwerte,
Emissionswerte) zu überprüfen sind, sind die entsprechenden
Mess und Rechengrößen mit einer Dezimalstelle mehr als der
Zahlenwert zur Beurteilung zu ermitteln; das Endergebnis ist in der letzten
Dezimalstelle nach Nummer 4.5.1 der |