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Emissionswerte und Emissionsbegrenzungen
Emissionswerte sind Grundlagen für Emissionsbegrenzungen.
Emissionsbegrenzungen sind die im
Genehmigungsbescheid oder in einer nachträglichen Anordnung
festzulegenden
| a) |
zulässigen Faser,
Geruchsstoff oder Massenkonzentrationen von Luftverunreinigungen im Abgas
mit der Maßgabe, dass
| aa) |
sämtliche Tagesmittelwerte die festgelegte
Konzentration und |
| bb) |
sämtliche Halbstundenmittelwerte das 2fache der
festgelegten Konzentration |
nicht überschreiten, |
| b) |
zulässigen Massenströme, bezogen auf jede
Betriebsstunde, |
| c) |
zulässigen Massenverhältnisse, bezogen auf einen
Tag (Tagesmittelwerte), |
| d) |
zulässigen Emissionsgrade, bezogen auf einen Tag
(Tagesmittelwerte), |
| e) |
einzuhaltenden Geruchsminderungsgrade oder |
| f) |
sonstigen Anforderungen zur Vorsorge gegen
schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. |
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