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2.3

Immissionswerte

Der Immissions-Jahreswert ist der Konzentrations­ oder Depositionswert eines Stof fes gemittelt über ein Kalenderjahr.

Der Immissions­Tageswert ist der Konzentrationswert eines Stoffes gemittelt über einen Kalendertag mit der zugehörigen zulässigen Überschreitungshäufigkeit (Anzahlder Tage) während eines Kalenderjahres.

Der Immissions­Stundenwert ist der Konzentrationswert eines Stoffes gemittelt über eine volle Stunde (z.B. 8.00 bis 9.00 Uhr) mit der zugehörigen zulässigen Überschreitungshäufigkeit (Anzahl der Stunden) während eines Kalenderjahres.

2.4

Emissionen

Emissionen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen

Emissionen werden wie folgt angegeben:

a) Masse der emittierten Stoffe bezogen auf das Volumen (Massenkonzentration)
aa)
von Abgas im Normzustand (273 K; 1 013 hPa) nach Abzug des Feuchtegehalts an Wasserdampf,
bb)
von Abgas (f) im Normzustand (273 K; 1 013 hPa) vor Abzug des Feuchtegehalts an Wasserdampf;
b)
Masse der emittierten Stoffe bezogen auf die Zeit als Massenstrom (Emissionsmassenstrom);
der Massenstrom ist die während einer Betriebsstunde bei bestimmungsgemäßem Betrieb einer Anlage unter den für die Luftreinhaltung ungünstigsten Betriebsbedingungen auftretende Emission der gesamten Anlage;
c)
Anzahl der emittierten Fasern bezogen auf das Volumen (Faserkonzentration) von Abgas im Normzustand (273 K, 1 013 hPa) nach Abzug des Feuchtegehalts an Wasserdampf;
d)
Verhältnis der Masse der emittierten Stoffe zu der Masse der erzeugten oder verarbeiteten Produkte oder zur Tierplatzzahl (Emissionsfaktor);