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4.8 Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen 39
     
5 Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen 42
5.1 Allgemeines 42
5.1.1 Inhalt und Bedeutung 42
5.1.2 Berücksichtigung der Anforderungen im Genehmigungsverfahren 43
5.1.3 Grundsätzliche Anforderungen zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen 45
5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung 47
5.2.1 Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub 47
5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe 48
5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen 50
5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe 56
5.2.5 Organische Stoffe 57
5.2.6 Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen organischen Stoffen 60
5.2.7 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe 63
5.2.8 Geruchsintensive Stoffe 68
5.2.9 Bodenbelastende Stoffe 68
5.3 Messung und Überwachung der Emissionen 69
5.3.1 Messplätze 69
5.3.2 Einzelmessungen 69
5.3.3 Kontinuierliche Messungen 72
5.3.4 Fortlaufende Ermittlung besonderer Stoffe 78
5.4 Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten 78
5.4.1 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 79
5.4.2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 97
5.4.3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung 111
5.4.4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung 124